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Fluggastrechte: EU uneins
Im Streit um eine Absenkung der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen in der EU ist vorerst keine Einigung in Sicht.
Vor einem Verhandlungstermin am Montagabend (1. Dezember 2025) rechneten Beteiligte aus dem Europaparlament und aus dem Rat der 27 EU-Staaten nicht mit einem Kompromiss für die seit Jahren geplante Reform. Die Verhandlungen dürften in der kommenden Woche weitergehen.
Entschädigung und Handgepäck als Streitpunkte
Bei der Reform geht es unter anderem darum, ab wann Fluggäste ein Recht auf Entschädigung haben. Bislang gilt eine Schwelle von drei Stunden Verspätung. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will diese Schwelle anheben, das Europaparlament ist mit breiter Mehrheit strikt dagegen. Keine der beiden Seiten will bislang von ihrer Position abrücken, die Gespräche am Montagabend dürften nach einhelliger Einschätzung in Brüssel deshalb noch keinen Kompromiss hervorbringen. Ein weiterer Streitpunkt ist das Handgepäck: Das Parlament will erreichen, dass Fluggäste immer einen kleinen Koffer kostenlos mitnehmen dürfen, nicht nur eine Handtasche.
Kostenfreie Sitzplatzreservierung für Eltern
Andere Teile der Reform gelten hingegen als unstrittig und sind bereits vorläufig vereinbart. So sollen Eltern kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Kindern reservieren können. Außerdem sollen Passagiere nach Verspätungen automatisch ein Formular erhalten, mit dem sie eine Entschädigung beantragen können.
Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten haben bis Mitte Jänner Zeit, um sich auf einen Kompromiss zu einigen, den beide Seiten im Anschluss absegnen müssen. Klappt dies nicht, müsste ein Vermittlungsausschuss eine Einigung finden, um ein Scheitern der gesamten Reform zu verhindern. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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