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FH MUC: Neue Bestimmungen ab 6. November

Ab dem 6. November 2006 treten an den europäischen Flughäfen aufgrund neuer EU-Sicherheitsbestimmungen wichtige Änderungen bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle in Kraft.

Auch am Münchner Flughafen gelten dann neue Richtlinien für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Fluggästen wird daher dringend empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck aufzugeben. Sämtliche Flüssigkeiten und ähnliche Produkte dürfen künftig ausschließlich in Einzelbehältnissen mit einer Höchstfüllmenge von 100 Millilitern transportiert werden. Ausschlaggebend ist die auf der Packung aufgedruckte Höchstfüllmenge. Darüber hinaus müssen alle diese Behältnisse in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen befördert werden. Nach der Sicherheitskontrolle können die Fluggäste in den Abflugbereichen des Münchner Airports nach wie vor flüssige Duty-Free-Artikel wie z.B. Spirituosen oder Parfüm erwerben. Passagiere, die vom Terminal 2 aus zu einem Reiseziel in den Vereinigten Staaten fliegen, müssen allerdings beachten, dass sie vor den Gates einer zweiten Kontrolle unterzogen werden. Diese Reisenden können flüssige Duty-Free-Artikel erst nach der zweiten Kontrolle oder im Flugzeug erwerben. (red)

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Redakteur / Managing Editor

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