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AUA-Corona-Hilfen: Ryanair scheitert am EuGH
Ryanair und Laudamotion sind nun endgültig mit ihrer Klage gegen die staatlichen Coronahilfen Österreichs für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der beiden Unternehmen am Montag ab und bestätigte eine entsprechende Entscheidung des EU-Gerichts in erster Instanz vom Juli 2021. Die staatlichen Hilfen hätten keine "Überkompensation" für die Ausfälle während der Pandemie zugunsten des Lufthansa-Konzerns dargestellt.
Die EU-Kommission hatte die Hilfen genehmigt, wogegen Ryanair und Laudamotion klagten. Das EU-Gericht wies die Klage ab und verwies insbesondere darauf, dass die österreichische Beihilfe für Austrian von den deutschen Subventionen für die Lufthansa abgezogen worden sei. Auch sehe das EU-Beihilferecht es explizit vor, bei außergewöhnlichen Ereignissen „aus objektiven Gründen" nur einzelne Unternehmen zu entschädigen.
AUA stärker betroffen
Austrian Airlines sei als größte Airline in Österreich stärker von der Pandemie betroffen gewesen als Ryanair und Laudamotion. Zugleich sehe das EU-Recht nicht vor, dass Beihilfen „unter allen Opfern des in Rede stehenden außergewöhnlichen Ereignisses im Verhältnis zu den von ihnen erlittenen Schäden aufgeteilt werden" müssen, erklärte der EuGH. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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