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WKO: Fristverlängerung für Fixkostenzuschuss & Verlustersatz

Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich, informiert über die Fristverlängerung des FKZ 800.000 sowie des Verlustersatz bis Ende Juni 2022.

Gregor Kadankas Mitteilung im Wortlaut:

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

bitte beachten Sie folgendes: Unternehmen, die im Rahmen des Ausfallsbonus einen Vorschuss auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 oder nur die erste Tranche des Fixkostenzuschusses beantragt haben, waren verpflichtet, bis 31. März 2022 einen Antrag für die zweite Tranche zu stellen (bzw. den Antrag zurückzuziehen und die erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen).

Diese Frist wurde nun bis 30. Juni verlängert.

Das gilt auch für Betriebe, die einen Verlustersatz beantragt haben.

Unternehmen, die im Rahmen der zweiten Tranche bis zum 31. März 2022 einen Antrag (beziehungsweise ein Auszahlungsersuchen) für den Fixkostenzuschuss oder den Verlustersatz gestellt haben, können diesen Antrag (beziehungsweise dieses Auszahlungsersuchen) durch Einbringung eines weiteren solchen Antrags (beziehungsweise solchen Auszahlungsersuchens) bis zum 30. Juni 2022 abändern.

HIER die Verordnung Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!

Freundliche Grüße, Gregor Kadanka
Obmann Fachgruppe Wien der Reisebüros Wirtschaftskammer Wien 

(red)

 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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