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EU-Kommission fordert einheitliches Vorgehen
Zertifikate sollen neun Monate ab der vollständigen Impfung gültig sein, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig werde- Zudem empfiehlt die Kommission, dass vom 1. März an nicht mehr entscheidend sein solle, von wo aus eine Reise starte, sondern, ob und mit welchem Impfstoff Menschen geschützt seien.
Die Vorhaben in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Regelung von Booster-Impfungen sind derzeit sehr unterschiedlich, die Furcht vor erneuten Reisebeschränkungen aufgrund von gestiegenen Corona-Infektionen in einigen EU-Ländern wächst wieder.
Gültigkeitsdauer beschränkt auf 9 Monate
Justizkommissar Didier Reynders schlug heute, Donnerstag, eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten für den EU-weiten Impfpass vor, danach würde er ohne den Nachweis einer Auffrischungsimpfung seine Gültigkeit verlieren. Dieser Zeitraum berücksichtige die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zur Auffrischungsdosis nach sechs Monaten und lasse eine zusätzlichen Zeitraum von drei Monaten, um den einzelnen Ländern Zeit zur Anpassung der Impfkampagnen zu geben. Damit präsentierte die Brüsseler Behörde Empfehlungen, um die Reisefreiheit in der EU zu gewährleisten und ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten zu fördern.
Keine Reisebeschränkung bei 3G
Zudem hat die EU-Kommission den EU-Ländern empfohlen, keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete einzuführen. Wer ein gültiges EU-Corona-Zertifikat habe, solle "grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden, unabhängig vom Abreiseort in der EU", teilte die Brüsseler Behörde mit. (APA/red)
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Autor/in:
Sandra Zurek
Managing Director
Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.
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