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VKI: Geld zurück für Skisaisonkarten
Da sich trotz mehrerer Urteile zahlreiche Liftbetreiber weigern, das Geld für die Skisaisonkarten 2019/2020 zurückzuzahlen, startet der der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion.
Besitzer, die ihre Saisonkarten wegen des ersten Corona-Lockdowns Mitte März 2020 nicht mehr nutzen konnten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf anteilige Kostenrückerstattung. Wer noch immer auf sein Geld wartet, kann sich bis Ende Februar auf der VKI-Website registrieren.
"Wir streben eine außergerichtliche Einigung an. Sollte die nicht möglich sein, gehen wir zu Gericht", erläutert Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, gegenüber der APA.
Rückerstattungsanspruch ist keine Einzelfallentscheidung
Angeboten wird eine kostenfreie Hilfestellung für folgende Skigebiete bzw. Skipässe: Ski amadé Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol. Alleine bei diesen Saisonkarten rechnet der VKI mit bis zu 200.000 Betroffenen. Der VKI habe bereits mehrere Musterklagen auf Rückerstattung der anteiligen Skisaisonkosten eingebracht, etwa gegen die Ski amadé GmbH. Das Erstgericht und das Berufungsgericht gaben dem VKI Recht und sprachen der betroffenen Familie rund 330 EUR zu. Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis ab. Beispielsweise betrug in dem vom VKI geführten Musterverfahren gegen die Ski amadé GmbH der aliquote Rückerstattungsanspruch für die Ski amadé Card (Erwachsener) 141,50 EUR. Trotz der rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsgerichts verweigern nach wie vor viele Lift- und Seilbahnbetreiber mit dem Verweis auf eine "Einzelfallentscheidung" die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer, kritisieren die Verbraucherschützer. (APA/red)
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Autor/in:
Sandra Zurek
Managing Director
Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.
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13 August 2026
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