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Kurzarbeit: Besondere Betroffenheit sorgt für Ärger

Ein einfacher Denkfehler bei den Kriterien für die Kurzarbeit Phase 5 sorgt dafür, dass die von der Corona-Krise besonders Betroffenen – für die diese Verlängerungsphase vorgesehen ist - einen Teil der Unterstützung verlieren.

Die fünfte Phase der Kurzarbeit (KUA) bringt bekanntlich eine wesentliche Änderung mit sich: Demnach erhalten nur „besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen“ einen 100%igen Ersatz des Differenzbetrags für Ausfallsstunden, also die volle Kurzarbeitsbeihilfe, während alle anderen Unternehmen 85% ersetzt bekommen.

Das Kriterium für „besondere Betroffenheit“ ist, wenn ein Unternehmen einen Umsatzrückgang von mindestens 50% im dritten Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 nachweisen kann. Der Knackpunkt: Anders als bei den bisherigen KUA-Phasen wird diesmal als Nachweis die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) als Basis zur Berechnung herangezogen. Da Reisebüros in meisten Fällen einen großen Teil ihrer Umsätze im Ausland machen, scheinen diese in der UVA nicht auf. Manche Büros haben im Vorjahr zudem versucht, ihr Geschäft stärker mit Österreich-Urlaub aufzubessern, was mitunter gar dazu geführt hat, dass der UVA-belegte Umsatz höher war als 2019. In beiden Fällen spiegelt die UVA den tatsächlich erzielten Umsatz nicht wider.

Völlig unverständlich

Der Fachverband habe bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass die UVA bei Reisebüros keine sachgerechte Grundlage zur Bewertung des Umsatzrückgangs darstelle, heißt es in einer Aussendung der Fachgruppe Wien der Reisebüros, die die Auswirkungen darstellt:

• Jene Betriebe, die einen Antrag auf 85 % der Beihilfe bereits vor dem 9.8.2021 gestellt haben und über ein Änderungsbegehren die restliche 15%ige Beihilfe beantragten, fallen um diese 15 % um, haben aber, so bestätigte der AMS-Vorstand, die 85%ige Beihilfe gesichert.

• Jene Betriebe, die ab dem 9.8. ein Begehren auf 100 % der Beihilfe gestellt haben und deren Begehren nun abgewiesen wurde, verlieren die gesamte Beihilfe ab 1.7.2021.

„Das ist völlig unverständlich. Bei der fünften Kurzarbeitsphase werden plötzlich die Richtlinien geändert und dann auch noch sehr spät ausgeschickt“, ärgert sich Fachgruppenobmann Gregor Kadanka.

Gingen anfangs fünf bis zehn schriftliche Meldungen bei der WKÖ ein, so erhöhte sich die Anzahl der betroffenen Reisebüros laut AMS schnell auf 30, inzwischen gar auf rund 100.

Willkommen in Schilda

In einem Gespräch mit den beiden Vorständen des AMS, Johannes Kopf und Herbert Buchinger, sowie einem Vertreter aus dem Kabinett des Arbeitsministeriums wies der Fachverband auf die absurde Situation hin. Die Verlängerung der Kurzarbeit erfolgt für „besonders Betroffene“, jedoch werden die besonders Betroffenen, zu denen Reisebüros zweifelsohne zählen, durch die geänderte Bemessungsgrundlage ausgeschlossen. Die Bürger von Schilda hätten es auch nicht anders machen können! Inzwischen ortet Gregor Kadanka zumindest „langsam erwachendes Problembewusstsein“ bei den Gesprächspartnern.

„Die UVA als Berechnungsbasis zu nehmen, war eindeutig ein Fehler. Das ist so sinnbefreit, dass es neu aufgerollt werden muss. Jede Logik spricht dafür“, erklärt Kadanka gegenüber tip-online.

Als Lösungsansatz forderte der Fachverband in der Besprechungsrunde eine analoge Regelung wie beim Ausfallsbonus, bei der die Umsatzermittlung auf ertragssteuerlicher Basis erfolgt. (red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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