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Interessensvertretungen: Beiträge als Fixkosten förderbar
Die COFAG bestätigt, dass der Mitgliedsbeitrag bei ÖHV oder ÖRV als Fixkosten zu werten ist.
Der Österreichischen Hoteliersvereinigung ÖHV wurde von der COFAG bestätigt, dass es sich beim jährlichen ÖHV-Mitgliedsbeitrag um Fixkosten handelt, die sowohl im Rahmen des Fixkostenzuschuss I als auch des Fixkostenzuschuss 800.000 gefördert werden. Der Beitrag zu einer Interessensvertretung gilt als betriebsnotwendig und ist daher einreichbar. Gleiches gilt natürlich auch für den ÖRV Beitrag.
ÖRV hofft auf Zahlungsbereitschaft
Da gemäß unserer Statuten die Errichtung des Mitgliedsbeitrages notwendig ist, damit die Stimmberechtigung bei der Generalversammlung am 18. Mai 2021, bei der das neue Präsidium gewählt wird, gegeben ist, hoffen wir, dass damit auch die Zahlungsbereitschaft erleichtert wird. (red.)
öhv örv, interessensvertretung, fixkostenzuschuss, förderung, cofag
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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20 Februar 2026
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