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EuGH: Neue Margensteuer-Regelung fix

Mit der Änderung der Margensteuer aufgrund eines EuGH-Urteils gegen Österreich werden Reisebüros und Reiseveranstalter angehalten, sich auf die neue Margensteuerregelung vorzubereiten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Margensteuer) gegen Österreich entschieden und Österreich wenig überraschend verurteilt.

Keine Pauschalierung mehr möglich

Bereits 2013 wurde vom EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien entschieden, dass die Margensteuer nicht nur im B2C-Bereich, sondern auch im B2B-Bereich Anwendung finden muss. Im B2B-Bereich wird damit ein Vorsteuerabzug für den Geschäftskunden des Reisebüros verboten. Darüber hinaus hat der EuGH festgehalten, dass die Marge im Einzelfall ermittelt werden muss. Die Ermittlung einer Gesamtmarge, wie sie in Österreich derzeit noch möglich ist, und die Möglichkeit einer Pauschalierung der Marge, verstößt somit gegen EU-Recht. Da EuGH-Urteile EU-weit umzusetzen sind, hat auch Österreich seine nationalen Bestimmungen zur Margensteuer entsprechend anzupassen.

Verschiebung des Inkrafttretens

Der Fachverband der Reisebüros konnte durch seinen intensiven Einsatz und die enge Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) aber eine mehrfache Verschiebung des Inkrafttretens dieser geänderten Bestimmungen erreichen. Als Argument diente dabei unter anderem die enge Verknüpfung zum deutschen Markt, der sich mit einem ähnlichen Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sah. Um einen Alleingang Österreichs, der eventuell zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der heimischen Reisebüros und Reiseveranstalter geführt hätte, zu verhindern, musste aus österreichischer Sicht abgewartet werden, wie Deutschland auf das Urteil im eigenen Vertragsverletzungsverfahren reagiert.

Die derzeitige österreichische Gesetzeslage sieht ein Inkrafttreten der Margensteuer im B2B-Bereich und der Einzelmarge mit 1.1.2022 vor. Aufgrund des vorliegenden Urteiles ist nun Handlungsdruck gegeben, da anderenfalls der Republik Strafzahlungen drohen. Der Fachverband bemüht sich aktuell gemeinsam mit dem BMF intensiv, zumindest die bisherige Frist des Inkrafttretens mit 01. Januar 2022 der neuen Regelung (Margensteuer im B2B, Einzelmarge anstelle der Gesamtmarge/Pauschalierung) zu halten. Anderenfalls droht eine Gesetzesänderung noch in diesem Jahr. (red)

"Der Fachverband arbeitet derzeit gemeinsam mit dem BMF an den notwendigen Details zur Umsetzung der Margensteuer im B2B-Bereich und zur Ermittlung der Einzelmarge. Weitere Informationen folgen umgehend, sobald bekannt ist, ob der 1.1.2022 als Datum der Neuregelung gehalten werden kann", erklärt Mag. Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einem aktuellen Schreiben.

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Sandra Zurek

Autor/in:

Managing Director

Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.





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