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Bentour: Einspruch gegen Zwangsquarantäne
Bentour will juristisch gegen die geplante Regelung der deutschen Bundesregierung vorgehen, wonach Reiserückkehrer in Zukunft prinzipiell fünf Tage in Quarantäne müssen.
Bereits seit geraumer Zeit müssen Reiserückkehrer, die aus Risikogebieten nach Schleswig-Holstein zurückkehren, in eine staatlich verordnete Zwangsquarantäne. Selbst ein negativer PCR-Test gilt hier nicht quarantänebefreiend.
"Für uns ist das unverständlich. Man kann innerhalb Deutschlands in Hochrisiko-Gebiete reisen ohne anschließend in Quarantäne zu müssen. Sobald man aber aus einem Risikogebiet aus dem Ausland kommt, muss sich selbst der negativ getestete in Quarantäne begeben. Das erscheint uns nicht richtig", so das Argument von Deniz Ugur, CEO von Bentour Reisen.
Gemeinsam mit einem für Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt aus Schleswig-Holstein übernimmt Bentour Reisen die Vertretung des aktuellen Falls einer Reisenden, Sabine L. aus Schleswig-Holstein, die sich nach Rückkehr aus Antalya trotz negativem Test seit Mittwoch in Quarantäne befindet.
Präzendenzfall als Auftakt
Insbesondere in Hinblick auf die ab Oktober/November bevorstehende deutschlandweite Neu-Regelung der Teststrategie/Quarantäneregelungen hat Bentour Reisen beschlossen, selbst aktiv zu werden. (red)
"Die geplante Neu-Regelung ist Gift für die gesamte Touristik! Hygiene- und Sicherheitskonzepte, wie sie beispielsweise auch in der Türkei erfolgreich umgesetzt werden, ergänzt um eine umfangreiche Test-Strategie, sind aus unserer Sicht zielführender als eine pauschal ausgesprochene Quarantäneanordnung", so Deniz Ugur weiter.
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Autor/in:
Sandra Zurek
Managing Director
Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.
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8 Januar 2026
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