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Deutsche Regierung hilft Thomas Cook-Kunden
Die deutsche Regierung will bei der Entschädigung von Pauschalurlaubern des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook einspringen.
Da der zuständige Versicherer nicht für den gesamten Schaden aufkommen werde, übernehme der Bund den Betrag, der deutschen Kunden nicht ersetzt werde, teilte die Regierung am Mittwoch mit. „Wir wollen das Vertrauen dieser Menschen nicht enttäuschen", sagte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht. „Sie sollen nicht die Leidtragenden dieser unvorhergesehenen Situation und der unklaren Rechtslage sein." Im Gegenzug übernehme der Bund die Ansprüche und werde diese aus einer Hand verfolgen. Ziel sei es, damit eine „erhebliche Prozesslawine" zu verhindern und die Schäden für die Steuerzahler so gering wie möglich zu halten.
Im Sog der Insolvenz des britischen Mutterkonzerns im September war auch Thomas Cook in Deutschland in den Abwärtsstrudel geraten. Der Versicherer Zurich steht für die Schäden in Deutschland gerade, muss aber nur bis zum gesetzlichen Deckel von insgesamt 110 Mio. EUR aufkommen. Dem Unternehmen wurden aber bis Anfang November bereits Schäden von 250 Mio. EUR gemeldet. Zurich will in den nächsten Tagen bekannt geben, welche Zahlungen Thomas-Cook-Kunden erhalten werden. Experten rechnen mit einem Gesamtschaden von 300 bis 500 Mio. EUR. Laut Lambrecht ist die genaue Summe noch unklar.
Österreicher profitieren
Von der geplanten deutschen Regelung würden auch tausende Österreicher profitieren - laut Peter Kolba, dem Obmann des heimischen Verbraucherschutzvereins (VSV), nämlich jene rund 5.000 Österreicher, die in Deutschland gebucht haben - etwa bei der Thomas Cook GmbH, bei Öger Tours oder bei Bucher Reisen. Das betrifft im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie nur Pauschalreisen, nicht aber Einzelbuchungen, hatte Kolba Ende November der APA erklärt. Damals hatte auch der VSV angekündigt, in Deutschland den Rechtsweg einschlagen zu wollen, weil man die Haftungsobergrenze von 110 Mio. EUR für EU-rechtswidrig halte. (APA/red)
thomas cook, insolvenz, kundengeld
Autor/in:
Christiane Reitshammer
Freie Journalistin
Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.
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