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TOC: Insolvenzverwalter sehen schwarz für Österreich und Licht in Deutschland

Der Masseverwalter im Konkursverfahren von Thomas Cook Austria, Günther Hödl, rechnet „zu 99,9 Prozent mit einem Schließungsfall und einer Liquidierung". In Deutschland hingegen würden die vorläufigen Insolvenzverwalter weiter Perspektiven für Thomas Cook Deutschland sehen.

Laut dem Antrag auf das Konkursverfahren sei seitens der Thomas Cook Austria AG keine Sanierung angedacht. Diese habe hohe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wie etwa der deutschen Muttergesellschaft, womöglich auch gegenüber der britischen Großmuttergesellschaft, so Anwalt Hödl zur APA. Dabei betonte er auch, dass er sich erst ein Bild von diesem Fall machen müsse. „

Vielleicht wurde in letzter Zeit, wo es in England oder Deutschland schon schlecht lief, von dort aus Geld von der österreichischen Gesellschaft abgezapft", vermutet Hödl.

Dafür habe er aber noch keine Indizien. Der Jurist betonte, dass er Unterlagen erst sichten müsse. De jure ist Hödl ab Freitagmitternacht offiziell Masseverwalter. Außer der Forderungen wisse er jedenfalls bisher nichts von Aktiva bei Thomas Cook Austria - "auch nicht in der Bilanz 2018".

Vermutlich keine Quote

"Womöglich gibt es am Ende des Tages keine Quote. Aber aufgrund der Pauschalreiseverordnung sind zumindest die geschädigten Pauschalreisenden abgesichert", sagte der designierte Masseverwalter, der schon mehrmals Reiseveranstalter abgewickelt hat. Meldeten sich Pauschalreisende im Konkursverfahren an, entstünden womöglich nur Spesen, sollte es keine oder auch eine kleine Quote geben. Also empfiehlt Hödl Pauschalreisenden "zumindest auf den ersten Blick", sich vorerst einmal beim Abwickler Allianz Partners zu melden. Sollte der Abwickler wider Erwarten nicht alles auszahlen können, könne man sich immer noch im Konkursverfahren anmelden. Die genannten 20 Mio. EUR Deckungssumme beim Abwickler sollten aber jedenfalls reichen. Den Hotels sei womöglich nicht geholfen, "aber wenigstens den Pauschalreisenden", sagte Hödl.

Verkauf wäre möglich

"Schön wäre es, Teile verkaufen zu können. Aber ich befürchte, da wird sich nicht viel machen lassen", so der Jurist unter Verweis auf seine bisherigen Informationen. "Ich lasse mich aber gerne überraschen." Grundsätzlich wäre womöglich auch das ganze Unternehmen verkaufbar, Hödl gibt aber zu bedenken, dass der Name womöglich zu beschädigt sei und potenzielle Interessenten daher die Finger davon lassen könnten.

Perspektiven in Deutschland

Trotz der schwierigen Situation bei Thomas Cook Deutschland nach sehen die vorläufigen Insolvenzverwalter weiter Perspektiven für die deutschen Touristik-Tochtergesellschaften. Es werde alles unternommen, um „eine Zukunftslösung zu finden", kündigte Rechtsanwalt Ottmar Hermann am Mittwoch an. Beim Ferienflieger Condor soll unterdessen ein sogenanntes Schutzschirmverfahren die Sanierung ermöglichen.

Nachdem die Thomas Cook GmbH am Mittwoch einen Insolvenzantrag gestellt hatte, um sich aus den „finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen" mit dem britischen Mutterkonzern zu lösen, bestellte das Amtsgericht Bad Homburg neben Hermann auch die Insolvenzrechtler Fabio Algari und Julia Kappel-Gnirs zu vorläufigen Insolvenzverwaltern für die deutschen Töchter. Kappel-Gnirs soll dabei für die Bucher & Öger Tours GmbH zuständig sein, Algari für die Thomas Cook GmbH.

Maßnahmen für Erhalt der Firmen

Im hessischen Oberursel, Sitz der deutschen Thomas Cook, führten die drei vorläufigen Insolvenzverwalter am Mittwoch nach eigenen Angaben bereits erste Gespräche mit den Betriebsräten und hielten gemeinsam mit der Geschäftsführung eine Mitarbeiterversammlung ab. Dort wurde die Belegschaft demnach auch darüber informiert, dass die Löhne und Gehälter der rund 2000 Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld bis Ende November 2019 gesichert sind.

"Wir haben heute eine hoch motivierte und engagierte Belegschaft erlebt, die für den Erhalt der Unternehmen aus vollem Herzen kämpft", erklärte Herman.

Für das Ziel, die deutschen Touristik-Tochtergesellschaften zu erhalten, sollen nun Schritt für Schritt geeignete Maßnahmen ausgearbeitet werden. Das Hauptaugenmerk soll neben der Stabilisierung der drei Unternehmen aber auch auf den betroffenen Kunden liegen.

Schutzschirm für Condor

Nach Angaben des Amtsgerichts Frankfurt am Main wurde für Condor am Mittwoch ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt worden. Ein solcher Antrag kann dem Gericht zufolge dann gestellt werden, wenn die Sanierung des Unternehmens möglich erscheint und keine Zahlungsunfähigkeit, sondern lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Der Gewerkschaft UFO zufolge ist das Schutzschirmverfahren der logische Schritt dahin, "dass die Einnahmen und der Kredit bei Condor verbleiben" und vor dem Zugriff von Gläubigern des Mutterkonzerns geschützt seien. Wie das Amtsgericht weiter mitteilte, eröffnete es am Donnerstag schließlich das vorläufige Schutzschirmverfahren. Zum vorläufigen Sachverwalter wurde der Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther bestellt - er muss nun unter anderem binnen drei Monaten einen Insolvenzplan vorlegen sowie prüfen, ob eine Sanierung Aussicht auf Erfolg hat. (APA/red)


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Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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