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Einzelleistung nun doch keine Pauschalreise?

Die wochenlange Diskussion um die rechtlichen Grundlagen der in Deutschland sogenannten „Gewillkürten Pauschalreise“ zeigt nun erste Auswirkungen: Thomas Cook rudert zurück

Nachdem diverse Juristen und zuletzt auch das deutsche Justizministerium die Rechtmäßigkeit der „Gewillkürten Pauschalreise“ in Frage gestellt haben, rudert nun Thomas Cook als erster Veranstalter zurück. Mit Inkrafttreten des neuen Pauschalreisegesetzes haben viele große Veranstalter kurzerhand Einzelleistungen ebenfalls zu Pauschalreisen erklärt. So wurde etwa eine Hotel only-Buchung mit dem in Deutschland erforderlichen Sicherungsschein unterlegt.

Kehrtwende bei Thomas Cook

Nun hat als erster Thomas Cook Konsequenzen aus der Diskussion gezogen. Ab 1. September gelten Hotel only-Buchungen wieder als Einzelleistungen, so dass der Insolvenzabsicherungsschein entfällt. Das Sunny Heart-Paket, das um die Hotel only-Leistung erstellt wurde, soll allerdings weiterhin bestehen bleiben. Dabei inkludiert sind die klassischen Veranstalterservices wie Krisenmanagement, Hotline oder Reiseleiter-Service.

TUI hält an TUI-plus fest

Anders hingegen die Position von TUI: Dort heißt es, dass man keinen Grund sehe, von der kunden- und reisebürofreundlichen Praxis abzuweichen.

„TUI wird daher daran festhalten, ausschließlich ‚echte Pauschalreisen‘ unter Einschluss des TUI Plus Paketes anzubieten. Die Art und Weise, wie TUI das macht, entspricht voll und ganz der gesetzlichen Vorgabe. Uns vorliegende, aktuelle Gutachten bestätigen uns darin. Kunden und Reisebüros müssen sich keinerlei Gedanken machen. Alle beim Marktführer TUI gebuchten Produkte und Leistungen sind heute und auch zukünftig versichert“, so ein Statement von TUI Deutschland, das tip-online vorliegt.

Wie die anderen Veranstalter, u.a Dertour, FTI, Bentour, Alltours, Olimar und Schauinsland vorgehen, war bei Redaktionsschluss noch offen.

Unsicherheit für Reisebüros

Auch in Österreich sorgt der Begriff „Gewillkürte Pauschalreise“ für Verwirrung, da keine rechtliche Definition dafür vorliegt. Felix König, Obmann des Fachverbands der Reisebüros und Geschäftsführer der Reisewelt, verweist darauf, dass erst durch die europäische Judikatur eine rechtlich bindende Begriffsauslegung möglich sei. Dass die Veranstalter freiwillig die zusätzliche Sicherheit einer Pauschalreise anbieten, ist grundsätzlich erfreulich. Die Frage sei aber, so Felix König, wie diese Produkte bei den Kunden ankommen, nicht, wie der Veranstalter sie bezeichne. Die Verunsicherung im Vertrieb steigt dadurch jedenfalls. Die Mitarbeiter der Reisewelt würden derzeit dahingehend geschult, dass es sich dabei weiterhin um Fälle verbundener Reiseleistungen handle und das entsprechende Formular verwendet werden müsse. (red)


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Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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