Regelung für zollfreie Einkäufe bei Flügen wird gelockert

Die EU-Kommission hat sich auf eine Lockerung der Regeln zum
Umgang mit zollfreien Einkäufen bei internationalen Transitflügen
geeinigt.

Dadurch soll verhindert werden, dass tausende Liter zollfrei
eingekauften Alkohols und Parfüms wie bisher wegen
Sicherheitsbedenken vernichtet werden, wie die Exekutive der
Europäischen Union am Dienstag mitteilte.
Bisher mussten Flugreisende bei Zwischenstopps unter bestimmten
Bedingungen ihre flüssigen, zollfrei erworbenen Waren abgeben,
wenn diese in Duty-Free-Shops auf Flughäfen außerhalb der USA,
Kanadas, Norwegens, der Schweiz oder der 27 EU-Staaten
erworben wurden.

So durfte etwa ein Passagier, der von Tokio nach London über
Frankfurt flog, in Deutschland beim Einstieg in sein
Anschlussflugzeug keine Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, die er
auf dem japanischen Flughafen gekauft hatte. Nach den neuen
Regelungen soll dies nun doch erlaubt werden, wenn die Waren auf
einem Flughafen erstanden wurden, der den Standards der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation - einer Behörde der
Vereinten Nationen - entspricht.
Die Einigung muss noch vom Europäischen Parlament abgesegnet
werden, bevor sie in Kraft treten kann. Dies dürfte aber zügig
vonstatten gehen, sagte ein Sprecher von EU-Transportkommissar
Jacques Barrot. (ag/red)

Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Autor/in:

Chefredakteurin reisetipps

Verena Kosnar, seit über 12 Jahren beim Profi Reisen Verlag, ist als Chefredakteurin des Urlaubsmagazins reisetipps und Kreuzfahrtexpertin immer auf der Suche nach spannenden Reportagen





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.