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ÖRV: Pauschalreiseverordnung bedroht Reisebranche

Wie schon die WKO reagiert, auch der ÖRV-Veranstalterausschuss mit Fassungslosigkeit auf das Scheitern der einjährigen Verhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über den nunmehr vorliegenden Entwurf einer Pauschalreiseverordnung.

Sinn und Zweck der Pauschalreiseverordnung ist es, Kundengelder, die für Pauschalreisen geleistet werden, im Falle einer Insolvenz der Veranstalter abzusichern.

„Wenn man sich vor Augen hält, dass in den letzten 10 Jahren die Staatshaftung pro Jahr für nichtausreichende Absicherung bei einer Veranstalterinsolvenz jährlich durchschnittlich lediglich 6.500 EUR ausmachte, ist das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums reine Willkür und negiert vollständig das mehr als seriöse Agieren der österreichischen Reiseveranstalter in der Vergangenheit“, spricht der Verband die Problematik an.

"Tödlicher" Entwurf

Trotz massiver Widerstände der Tourismusvertreter in der Wirtschaftskammer habe sich das Ministerium über alle Bedenken hinweggesetzt und einen Entwurf präsentiert, der für die Reisebranche in Österreich tödlich sei. Die exorbitanten vorgesehenen Erhöhungen der Bemessungsgrundlage vervielfachen die Absicherungssummen und werden einige Veranstalter zwingen, ihre Büros in Österreich zu schließen und künftig vom benachbarten Ausland aus zu agieren.

„Die mutwillige Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Österreich und der Verlust von hunderten Arbeitsplätzen wiegt umso schwerer, da es sich hierbei eindeutig um einen klassischen Fall von Gold Plating handelt, da nur ein ganz geringer Teil des Jahresumsatzes laut Gesetz abzusichern wäre“, heißt es weiter.

Würde man festlegen, dass die Airlines – wie die Veranstalter - erst kurz vor Abreise Kundengelder kassieren dürfen, würde das die abzusichernden Summen der Veranstalter zusätzlich erheblich reduzieren. Stattdessen werde der Wettbewerbsnachteil der Veranstalter gegenüber den Online-Portalen und den Airlines weiter verstärkt, die nach wie vor keine Kundengelder absichern müssen. Da die Veranstalter bei Insolvenzen der Airlines bzw. bei Flugannullierungen und Flugverspätungen im Rahmen von Pauschalreisen haften, wurden sie gerade im letzten Jahr finanziell schwer geschädigt. Unnötige doppelte Absicherungen, Steigerungsraten bei der Festlegung der neuen Mindestabsicherungssumme von 30% und Steigerungen bei Überschreiten des Umsatzes von 65.000 EUR bis zu 67% würden machen deutlich, dass hier jedes Maß und Ziel verloren wurde und Reiseveranstalter und Reisebüros massiv wirtschaftlich gefährden würden“, so der Verband.

Wettbewerbsnachteil für Österreich

„Das neue Pauschalreisegesetz sollte die Unterschiede in Europa vereinheitlichen, um den gleichen Schutz aller Verbraucher zu gewährleisten und den Wettbewerbsvorteil einzelner EU-Staaten zu schließen. Die österreichische Regelung bewirkt hingegen genau das Gegenteil und bringt einen Wettbewerbsnachteil mit sich. Das schwächt den Wirtschaftsstandort Österreich und führt zur Abwanderung der Reiseveranstalter inklusive Abbau von Arbeitsplätzen. Das Ministerium muss jetzt handeln!“, fordert der Vorstand von Thomas Cook Austria, Iaonnis Afukatudis, der auch aktiv im ÖRV mitwirkt.

Ministerin muss handeln

Die Tatsache, dass trotz einjähriger Bearbeitungszeit das Ministerium einen Verordnungsentwurf vorlege, der zahlreiche juristische Mängel aufweise, durch Formulierungen und Interpretationen, die im Pauschalreisegesetz keinerlei Deckung finden würden, sei nur ein weiterer Beweis für das unprofessionelle Vorgehen des Ministeriums.

„Wir fordern daher die Wirtschaftsministerin auf, Ihre Beamten zu Räson zu bringen und eine für die Reiseveranstalter und Reisebüros akzeptable Pauschalreiseverordnung zu erlassen“, schließt der ÖRV.

(red)


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Redakteur / Managing Editor

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