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EuGH: Entschädigung auch bei Flugverspätungen außerhalb Europas
Flugreisenden steht nach dem gestern erfolgten EuGH-Urteil auch bei einer Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen finanzielle Entschädigung zu.
Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH): Wenn der Abflugsort innerhalb der EU liegt und die Flüge unter derselben Buchungsreferenz gebucht wurden, ändern auch Zwischenlandungen außerhalb Europas nichts an bestehenden Ansprüchen. Damit werden die Rechte von Fluggästen vom höchsten EU-Gericht erneut gestärkt.
Ersatzansprüche bis zu 600 EUR
Passagiere können damit auch bei verpassten Anschlussflügen außerhalb der EU ihr Recht auf Entschädigung geltend machen, wobei die Entschädigung nun anhand der gesamten Flugstrecke berechnet wird und nicht mehr nur für die betroffene Teilstrecke. Wären nach der bisher geltenden Regelung beispielsweise 250 Euro als Entschädigung vorgesehen, so kann sich diese nun unter Umständen auf eine Zahlung in Höhe von bis zu 600 Euro belaufen, wie das Flughelfer-Portal AirHelps mitteilt. (red)
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Autor/in:
Maria Hohenau
Freie Redakteurin / Senior Editor
Ist seit 1995 Mitglied des Redaktionsteams und genießt die sitzende Tätigkeit am Computer, die ihr den nötigen Ausgleich für ihre täglichen Hundespaziergänge und Qigong-Übungen verschafft.
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12 Februar 2026
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