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Laudamotion streicht Flugangebot ab Zürich

Die NIKI-Nachfolgerin Laudamotion, an der Ryanair 24,9% hält, hat ihre Flüge ab Zürich aus dem Flugprogramm genommen. Auf der Webseite von Ryanair und Laudamotion sind die Flüge nicht mehr buchbar.

Laut "Kurier" seien die Flüge gestrichen worden, weil es für die sechs Destinationen vorerst keine Jets gäbe. Grund seien Lieferprobleme von Drittanbieter-Leasingfirmen. Geplant war, zwei Boeing-Flugzeuge in Zürich im Einsatz zu haben. Nicht betroffen sein sollen die Flüge ab Basel.

Gegenüber dem Schweizer Luftfahrtportal "Aerotelegraph" bestätigte eine Laudamotion-Pressesprecherin das Zürich-Aus noch vor dem ersten Flug. "Die insgesamt sechs von Zürich geplanten Strecken werden storniert und aus dem Flugangebot genommen." Der irische Billigflieger Ryanair hatte mit Laudamotion geplant, ab Juni am größten Schweizer Flughafen zu starten. Die beiden Ryanair-Flugzeuge hätten über den Sommer Passagiere in Urlaubsorte in Italien und Spanien bringen sollen. Die betroffenen Passagiere werden laut Sprecherin kontaktiert und sollen entweder ihr Geld zurück erhalten oder umgebucht werden.

Diese Rechte haben Passagiere

”Betroffene Passagiere haben für die Direktflüge nach Spanien oder Italien unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 400 EUR pro Person und pro Flug. Dieser Fall tritt ein, wenn die Airline den Passagier weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Flugtermin über den Ausfall des Fluges informiert. Reisende, die durch den Ausfall einen Anschlussflug verpassen, haben unter Umständen sogar Anspruch auf eine Entschädigung auf bis zu 600 EUR steigen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtfluglänge mehr als 3.500 Kilometer beträgt. Zusätzlich muss die Airline jedem betroffenen Passagier eine Alternativbeförderung anbieten oder die volle Auszahlung des Ticketpreises veranlassen. Betroffene Fluggäste müssen dabei genau darauf achten, wann sie über die Streichung ihres Fluges benachrichtigt werden. Diese Benachrichtigung durch die Airline muss an jeden Passagier einzeln erfolgen. Eine Generalankündigung reicht nicht aus. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht”, so Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggastrechte-Portals, AirHelp.

(red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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