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EuGH: weniger Fluggastrechte bei wilden Streiks

Fluggesellschaften müssen nach Einschätzung eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof keine Entschädigungen zahlen, wenn sie wegen eines wilden Streiks Flüge nicht wie geplant durchführen können.

Arbeits- und tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen stellten einen „außergewöhnlichen Umstand" dar, der eine Befreiung von der Entschädigungspflicht möglich mache, argumentierte Evgeni Tanchev am Donnerstag in einem Gutachten zu einer Klage von Kunden der deutschen Fluggesellschaft Tuifly. Die Airline müsse allerdings alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

Hintergrund des Verfahrens am EuGH ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Zuge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden und viele andere konnten erst mit erheblichen Verspätungen starten. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen.

Die Amtsgerichte Hannover und Düsseldorf schalteten daraufhin den EuGH ein und baten unter anderem darum zu klären, ob wilde Streiks im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Mit dem Urteil des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Rechtsauslegung des Generalanwalts an.

Streik in Spanien

Apropos Streik: Die spanische Pilotengewerkschaft Sepla ruft aktuell zu viertägigen Streiks beim Billigflieger Vueling auf. Die Flugzeugführer sollen am 25. und 26. April sowie am 3. und 4. Mai für jeweils 24 Stunden ihre Arbeit niederlegen, wie die Gewerkschaft Sepla am Donnerstag mitteilte. Eine Sepla-Sprecherin sagte, die Piloten werfen dem Unternehmen vor, sich bei den Arbeitsbedingungen nicht an bestimmte Vereinbarungen zu halten. Vueling verfügt über mehr als 100 Flugzeuge und rund 1000 Piloten. (APA/ag/red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.





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