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Booking.com & Co blitzen ab: Verbot der Bestpreisklausel bestätigt

Im Detail erklärt das Höchstgericht, dass das gesetzliche Verbot der Ratenparität den freien Wettbewerb und die Verbraucher schützt. 

Jahrelang hat sich die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) gegen die sogenannten „Bestpreisklauseln“ engagiert:

„Denn genausolang haben internationale Online-Multis mit diesen Klauseln österreichischen Hotels verboten, dass sie ihren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anbieten. Aber das ist jetzt endgültig vorbei“, erklärt ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer.

Die ÖHV habe intensive politische Überzeugungsarbeit geleistet, bis der Nationalrat im Vorjahr das gesetzliche Verbot der Ratenparität beschlossen hat.

Verbraucherinteressen im Vordergrund

Booking und Expedia haben beim Höchstgericht Beschwerde dagegen eingelegt, nun sind sie abgeblitzt: Die Änderungen im UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und PrAG (Preisauszeichnungsgesetz) sind verfassungskonform und der VfGH hält dezidiert fest, dass die Gesetze „die Sicherung eines freien Wettbewerbs und damit auch die Wahrung der Verbraucherinteressen“ zu wahren.

„Das haben wir jetzt schriftlich vom VfGH: Danke dafür an Booking und Expedia. Die einzigen Profiteure der Ratenparität waren internationale Online-Multis, die geschädigten die Gäste und die heimischen KMU, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern abführen“, so Gratzer.

Die heimische Hotellerie lasse sich von niemandem mehr verbieten, den Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anzubieten als über eine Plattform. (red)


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