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EuGH: Airlines müssen Gebühren ausweisen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Airlines die ihren Kunden berechneten Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Entgelte gesondert ausweisen müssen.
Damit stellte das Gericht klar, dass Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln auch auf Fluggesellschaften anwendbar sind. Im Ausgangsfall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei einer Online-Probebuchung festgestellt, dass die von den Fluggesellschaften ausgewiesenen Steuern und Gebühren viel niedriger waren als die tatsächlich an die betreffenden Flughäfen abzuführenden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann diese Praxis die Verbraucher in die Irre führen und verstößt gegen die EU-Verordnung zur Preistransparenz. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte deshalb den Fall den Luxemburger Richtern vor und wollte wissen, ob die EU-Regelung eine Überprüfung der von den Airlines erhobenen Gebühren zulässt. Der EuGH bejahte dies nun und entschied zugleich, dass der BGH eine Klausel von Air Berlin zur Stornogebühr von 25 EUR kippen kann, wenn ein Reisender seinen Flug nicht antritt.
Zur Preistransparenz forderte der Gerichtshof, dass Unternehmen dem Kunden immer die Höhe der Steuern und sonstigen Gebühren mitteilen müssen, die im Endpreis enthalten sind. Hätten die Airlines die Wahl, die entsprechenden Entgelte in den Flugpreis einzubeziehen, würde das Ziel der Preistransparenz verfehlt. (apa/red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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