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WKÖ fordert Nachbesserungen bei Pauschalreisegesetz

Mit heutigem Tag wurde im österreichischen Parlament das Pauschalreisegesetz verabschiedet, das die zivilrechtlichen Vorgaben der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie umsetzt.

Schon die EU-Pauschalreiserichtlinie sei reichlich missglückt und die Auswirkungen auf die Branche werden gravierend sein.

„Aus diesem Grund hat der Fachverband auch erreicht, dass Österreich als eines der wenigen EU-Länder gegen diese Richtlinie gestimmt hat. An dieser ablehnenden Haltung hat sich nichts geändert. An der Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie führte kein Weg vorbei“, heißt es in einer Aussendung der Wirtschaftskammer.

Insofern sei es erfreulich, dass der in der Pauschalreiserichtlinie gegebene Spielraum nicht ausgenutzt wurde und daher im Großen und Ganzen keine strengeren Regeln beschlossen wurden als notwendig.

Keine vernünftige Lösung bei "verbundenen Reiseleistungen"

Weniger erfreulich sei jedoch, dass z.B. eine wichtige Klarstellung betreffend die Bezahlung durch den Kunden nicht aufgenommen wurde, heißt es weiter. Künftig müssen Kunden bei vermittelten Reiseleistungen jeden Reisebaustein gesondert bezahlen. Wenn ein Kunde zum Beispiel einen Flug, ein Hotel und eine Eintrittskarte bei einem vermittelnden Reisebüro bucht, ist eine gemeinsame Bezahlung dieser Leistungen nicht mehr möglich, da ansonsten das vermittelnde Reisebüro zum Reiseveranstalter wird.

„Es ist für mich völlig unverständlich, dass die vorgeschlagene, und vom Justizministerium unterstützte Klarstellung zu den 'verbundenen Reiseleistungen' ausgerechnet von der SPÖ auf Druck des AK Konsumentenschutzes blockiert wurde“, ärgert sich Felix König, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der WKÖ.

Dieser Vorschlag hätte vor allem für die Konsumenten Erleichterungen gebracht.

„Dies ist eine völlig sinnlose bürokratische Mehrbelastung sowohl für das Reisebüro, als auch für den Kunden und überdies mit zusätzlichen Transaktionskosten verbunden. In Deutschland hat die Regierung das Erfordernis erkannt und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht. Ich finde es traurig, dass in Österreich eine sinnvolle Änderung nicht umgesetzt werden konnte“, zeigt sich König enttäuscht.

(red)


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