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Deutschland: Anpassungen bei Pauschalreiserichtlinie

Das Bundeskabinett hat am die nationale Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht beschlossen. Darin sind die vom DRV eingeforderten Klarstellungen und Verbesserungen in weiten Teilen eingeflossen.

Für die Branche sei dabei von besonderer Bedeutung, dass Reisebüros beim Vertrieb von mehreren Reiseleistungen ein Beratungsgespräch voranstellen können, ohne dabei automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten, so der Verband in einer Presseaussendung. Dem Kunden können dadurch Pauschalreisen und „Verbundene Reiseleistungen“ als Alternativen präsentiert, Vorzüge und Nachteile dargestellt und Preise beispielhaft kalkuliert werden. Die ursprüngliche Formulierung des Gesetzentwurfs hätte dies verhindert.

Auch die Bewahrung des Sicherungsscheins, die Ausklammerung von Tagesfahrten aus dem Geltungsbereich sowie der Umstand, dass Einzelleistungen keine Pauschalreisen darstellen können, seien wichtige Verbesserungen aus Sicht der Branche, heißt es weiter.

Weitere Baustellen

Dass es weiterhin keine zufriedenstellende Lösung für den bürokratischen Buchungs- und Zahlungsvorgang bei Verbundenen Reiseleistungen und die Stellung der Schwarztouristik gibt, trübe die Bilanz noch erheblich, so der Verband. Allerdings hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Gerd Billen, vor wenigen Tagen auf der DRV-Jahrestagung in Berlin zugesagt, für diese Frage nach einer Lösung suchen zu wollen.

„Die Entwicklung der letzten zwei Monate ist grundsätzlich positiv. Der ursprüngliche Referentenentwurf war jedoch ein Schlag ins Gesicht der Branche, hat berechtigte Empörung hervorgerufen und hätte der Tourismusindustrie und insbesondere den Reisebüros schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt“, erklärt DRV-Präsident Norbert Fiebig angesichts des Kabinettsbeschlusses.

Das vereinte Vorgehen der Verbände habe bei den politisch Verantwortlichen im Justizministerium zu einem Umdenken geführt. Der Verband freue sich über die positiven Signale aus den Ministerien, dem Bundestag und den Ländern. Gleichzeitig sei es dem Verband aber bewusst, dass er sich auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungsphase nochmals kräftig ins Zeug legen müsse, um das Erreichte zu sichern und noch notwendige Veränderungen zu erreichen, so Fiebig weiter. (red)


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