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ÖVT: Sorge über Reform der Gewerbeordnung

In einem offenen Brief an Wirtschaftsminister Mitterlehner äußert der ÖVT massive Bedenken bezüglich der geplanten Gewerbeordnungsreform. 

Besagte Reform der Gewerbeordnung würde für Reisebüros, so sie nicht ausgenommen werden, bedeuten, dass sie in den Bereich „freies Gewerbe“ fallen. Ein Nachweis über Befähigung und erforderliches Fachwissen würde damit entfallen. Zweck des Schreibens ist, das Ministerium über die Hintergründe und Arbeitsabläufe im Reisebüro aufzuklären und eine Liberalisierung zu verhindern.

Der offene Brief im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Dr. Mitterlehner,

der ÖVT-Österreichischer Verein für Touristik ist seit über 35 Jahren der Berufsverband für mittelständische Reiseunternehmen, mit derzeit über 200 Mitgliedsbetrieben. Der Sendung „ECO“ im ORF vom 01. 09. 2016 entnehmen wir, dass Sie eine Reform der Gewerbeordnung in Erwägung ziehen. Unter anderem wurde hier auch das Reisebürogewerbe genannt, was uns naturgemäß beunruhigt. In der Sendung wurde auch unmissverständlich festgehalten, dass es bei Gewerben, bei denen Gefahr in Verzug ist oder das Leben von Menschen bzw. ihr Vermögen gefährdet sind, es zu keiner Änderung kommen werde. Aber just wurde das REISEBÜRO als Beispiel für die geplante Novellierung genannt und damit wäre es ein FREIES GEWERBE mit gelockerten Zulassungsbedingungen und somit ohne Nachweis für die Fähigkeiten!

Aus unserer Sicht möglicherweise eine Lösung, die EPUs vom Arbeitslosenmarkt zu reduzieren und unsere Gewerbeordnung den deutschen Voraussetzungen anzupassen. Das müsste aber auch bedeuten, dass die drastischen Vorgaben und Vorschriften gelockert werden müssten. Denn das Reisebürogewerbe ist strengen Reglements unterworfen und bietet dem Kunden somit größtmögliche Sicherheit beim Reisen! Bei Lockerung oder Freigabe des Gewerbes wären sämtliche dieser Auflagen zum Wohle der Kunden obsolet und es ergeben sich zahlreiche Fragen:

• Die Kundengeldsicherung gemäß EU-Verordnung (bei Reisebüros durch das zuständige Ministerium streng kontrolliert) ist an die Befähigung gebunden. Wer haftet für die Sicherung der eingehobenen Kundengelder im Falle einer Insolvenz und wer sorgt für den Heimtransport der Kunden?

• Aufklärungspflichten (Gesundheit, Visa, Kriegsgebiete): Wer wird sich noch daran halten? • Gewährleistung/Haftung für die Auswahl der Leistungsträger: hier würde dem Pfusch beim Verkauf von Reisen und der Auswahl der weltweiten Leistungsträger alle Tore geöffnet.

• Fachkompetenz (Überbuchungen und Wildwuchs z.B. für Eigentransporten ohne Gewerbe und die damit verbundenen Gefahren): wer informiert die Kunden korrekt und gewissenhaft?

• Kontrolle der Ausübungsvorschriften: oder soll diese abgeschafft werden?

• Wer sollte noch eine dreijährige Lehre in einem Reisebüro absolvieren, aus der entsprechend qualifiziertes Personal hervorgeht, wenn dies nicht mehr nötig ist? (Jugendarbeitslosigkeit)

Zum deutschen Markt: hier ist das REISEBÜRO ein freies Gewerbe und Fachkompetenz gehört nicht zu den Zulassungsbedingungen zur Ausübung des Gewerbes. Es geht vornehmlich um Geld und Bankgarantien bzw. um Fremdbestimmung der Reisebüros durch Reise-Veranstalter.

Die Margensteuer wird vom Veranstalter und nicht vom Vermittler einbehalten und abgerechnet (es müsste also auch eine Gesetzesänderung bzw. Anpassung für österr. Reisebüros schlagend werden).

Fazit: letztlich spielt man kleine heimische Betriebe in die Hände und die Abhängigkeit der internationalen Groß-Reiseveranstalter. Dies bedeutet unter anderem, dass unserer Branche die Individualität genommen wird und Arbeitsplätze der lt. KV angestellten Mitarbeiter in Gefahr sind, da sie durch den freien Markt nicht mehr leistbar wären.

Vor allem aber würden Reisen von nicht ausgebildeten EPUs verkauft, was eine Gefährdung der Konsumenten und ihres Vermögens bedeuten würde. Wir sind überzeugt davon, dass auch Sie und Ihre Familie/Ihr Bekanntenkreis Reisen gerne in einem geprüften und zertifizierten Reisebüro buchen und sich so in das Portfolio der Sicherheit, Gewährleistung, Haftung und Absicherung von Kundengeldern begeben.

Wir ersuchen daher höflichst, diesen Schritt zu überdenken, bzw. bieten wir Ihnen vor etwaigen beschlossenen Änderungen unsere Mitarbeit an und hoffen, dass Sie uns in Gespräche - gemeinsam mit der Wirtschaftskammer - einbeziehen. Wir freuen uns jetzt schon auf eine positive Nachricht, über die wir unsere Mitgliedsbetriebe informieren können und verbleiben mit höflichen Grüßen

 

 im Auftrag des ÖVT-Präsidiums:

Sylvia Marek

 

Obmann-Stellvertreterin/Generalsekretärin

Österreichischer Verein für Touristik

 

 


  Reisebüro, Vertrieb, Gewerbeordnung, freies Gewerbe, offener Brief, Wirtschaftsministerium


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.




Touristiknews des Tages
29 März 2024


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