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TUI verzichtet auf Kündigungsrecht bei Agenturverträgen
TUI informiert über eine Änderung in Bezug auf die Agenturvertragskündigung.
Aufgrund der allgemeinen schwierigen Rahmenbedingungen im aktuellen Geschäftsjahr verzichtet der Konzern bei Nichteinreichung des Mindestumsatzes auf eine eventuelle Kündigung des Agenturvertrages. Die Provisionseinstufung erfolgt jedoch weiterhin gemäß der allgemeinen Vertriebskonditionen 2016/17.
„Wir gehen davon aus, dass fast alle Büros mit der Produktvielfalt der TUI den Mindestumsatz von 150.000 EUR auch heuer wieder erreichen werden“, meint Dirk Lukas, CEO TUI Austria Holding GmbH.
(red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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27 März 2026
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