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EuGH stärkt Fluggastrechte
Fluggesellschaften müssen künftig Passagieren auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen.
Dieses Urteil fällte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute, Donnerstag den 17. September. Ausgenommen von dieser Regelung seien nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe.
Dem Urteil liegt die Klage eine Niederländerin gegen KLM zu Grunde, deren Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden verspätet war. KLM hatte für die Verspätung außergewöhnliche Umstände, nämlich mehrere defekte Teile an der Maschine geltend gemacht. Diese Teile hätten erst aus Amsterdam nach Quito geliefert werden müssen.
Der EuGH entschied jedoch, dass die Wartung und der reibungslose Betrieb der Flugzeuge Aufgabe der Airline seien, unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei. (apa/red)
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Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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