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DRV lässt GDS-Gebühr beim Bundeskartellamt prüfen

Die Einführung eines GDS-Entgelts durch die Lufthansa Group zum 1. September bleibt ein aktuelles Top-Thema des Deutschen ReiseVerbandes (DRV). 

Um kartellrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des GDS-Entgelts – die sogenannte Distribution Cost Charge (DCC) – durch Lufthansa (LH) zu klären, hatte sich der Branchenverband an das Bundeskartellamt gewandt. Unter anderem sollte geprüft werden ob es sich um eine Diskriminierung alternativer Buchungssysteme handelt und somit ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt.

Intensiver Austausch

Ein erstes intensives Gespräch habe vergangene Woche in Bonn stattgefunden. Vertreter von DRV und Bundeskartellamt sich haben auf Basis eines vom DRV erstellten Positionspapiers über verschiedene Aspekte des geplanten LH-Aufschlags ausgetauscht. Über die Inhalte dieses ersten Gesprächs wurde Vertraulichkeit vereinbart, heißt es in einer Aussendung des Verbandes.

Auch auf EU-Ebene werde das Thema weiterhin verfolgt: Als Mitglied der ECTAA unterstütze der DRV eine Beschwerde des europäischen Dachverbandes bei der EU-Kommission. Ziel der Beschwerde bei der Generaldirektion Verkehr in Brüssel sei es zu klären, ob Lufthansa Group mit der Einführung des GDS-Entgelts in Höhe von zusätzlich 16 EUR pro Flugbuchung gegen die EU-Verordnung zum Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme, dem sogenannten CRS Code of Conduct, verstoße, schreibt der DRV.

Negativer Einfluss auf Kunden und Branche

Nach Einschätzung des DRV habe die geplante Einführung des LH-Entgeltes einen erheblichen negativen Einfluss auf das Geschäft von touristischen sowie Geschäfts-Reisebüros. Reisebüros, die den GDS-Aufschlag vermeiden und ihre Kunden trotzdem bestmöglich beraten wollen, müssen unterschiedliche Kanäle konsultieren, um Angebote und Preise vergleichen zu können. Zusätzliche Kosten und Mehraufwand für die Vertriebspartner seien vorprogrammiert.

„Auch für Verbraucher werden Flugbuchungen durch den LH-Aufschlag entweder teurer oder die Transparenz und die Möglichkeit Flugangebote und Preise zu vergleichen wird deutlich erschwert, da Kunden gezielt auf direkte Buchungskanäle des LH-Konzerns gelenkt werden sollen", klagt die Interessensvertretung.

Bei Geschäftsreisen komme hinzu, dass Flugbuchungen über GDS bislang direkt über Schnittstellen in Buchhaltungs-, Abrechnungs- und Auswertungssysteme von Firmenkunden und Geschäftsreisebüros fließen. Wenn Geschäftsreisende allerdings direkt bei einer Fluggesellschaft buchen, seien diese Vorgänge für die Unternehmen in den Abrechnungssystemen nicht mehr automatisch abzubilden. Während die Umbuchungen oder Stornierungen heute schnell und elektronisch über die GDS machbar seien, fehlen bei dem von LH angebotenen Buchungskanal LHGroup-agent.com solche elementaren Funktionalitäten und auch Schnittstellen zu den Reporting-Tools, die vor allem von Firmenkunden benötigt werden, so der DRV.

(Red)


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