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Airbnb&Co: Studie zeigt rechtliches Korsett

Eine Studie des Wirtschaftsministeriums zeigt die Regeln für private Kurzzeitvermietung auf. Diese seien nicht neu, aber mit der Einhaltung werde es nicht so genau genommen, kritisiert die ÖHV.

Für die Kurzzeitvermietung brauchen Wohnungseigentümer die Zustimmung der Miteigentümer an der Liegenschaft. Wer selbst Mieter ist, kann nur weitervermieten, wenn es vertraglich nicht ausgeschlossen wurde und dem Eigentümer kein Nachteil entsteht. Zusätzlich müssen die Hosts Einkommens- und Umsatzsteuer abführen.

Werden Leistungen wie Zimmer- und Wäschereinigung während des Aufenthaltes oder Verpflegung bzw. Rezeptionsdienste angeboten, so ist eine Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gastgewerbe erforderlich. Auch Ortstaxen und Tourismusabgaben werden bei fällig. Ortstaxen werden grundsätzlich für Nächtigungen eingehoben, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen. Tourismusabgaben oder Interessentenbeiträge sind jene Abgaben der vom Tourismus profitierenden Unternehmen. Beide Abgaben sind nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

ÖHV begrüßt Initiative des Ministeriums
„Wir begrüßen den kompakten Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Vermietung auf diversen Sharing-Plattformen“, erklärt Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV).

Alleine in Wien gibt es nach Schätzung der ÖHV knapp 5.000 Anbieter auf Airbnb, die in Summe bereits über 500.000 Nächtigungen pro Jahr generieren, Tendenz steigend. Nur allzu oft wede hierbei allerdings im Graubereich agiert. Anscheinend müsse man es extra betonen: Ja, auch wenn man kurzzeitig über Plattformen wie Airbnb und Co. vermietet muss man die Einnahmen versteuern, Reinigungshilfen anmelden und sozialversichern sowie die Vorschriften der Gewerbeordnung oder des Mietrechts beachten, streicht Gratzer hervor.

Regeln müssen eingehalten werden
„Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt Regeln für Kurzzeitvermietung. Zwar fassen diese das Phänomen ‚Sharing Economy‘ nicht zur Gänze, deren Einhaltung ist aber ein erster wichtiger Schritt raus aus der Schattenwirtschaft“, so Gratzer.

Die ÖHV fordert Fairplay und vergleichbare Rahmenbedingungen für alle, Entfesselung der gewerblichen Beherbergung, Abbau von bürokratischen Hemmnissen und Überregulierungen. Innovation entstehe nicht im Rahmen von Regulierung, unterstreicht der Interessenvertreter. (red)


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