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Ryanair und Hertz: Ende der Kooperation
Ryanair gab eben bekannt, dass die Autovermietung Hertz die Liefervereinbarung mit sofortiger Wirkung beendet habe.
Laut Hertz stelle die Vereinbarung von Ryanair mit GDS Vertriebsgesellschaften einen Vertragsbruch dar. Allerdings vertreibe die Fluggesellschaft in dieser Form bereits seit April 2014.
Ryanair plant rechtliche Schritte gegen Hertz, da diese nun umgekehrt einen Vertragsbruch sehen. Der Exklusivvertrag zwischen den beiden Unternehmen wurde erst kürzlich für einen Zeiraum von fünf Jahren bis 2020 verlängert. In der Zwischenzeit ist Ryanair für rund drei Monate jedoch nicht in der Lage, den Kunden auf der Website eine Autovermietung anzubieten.
„Wir bedauern die Entscheidung von Hertz, die Vereinbarung so kurzfristig zu beenden, in einer Zeit, die für unsere Kunden während der Hauptreisezeit maximale Unannehmlichkeiten verursacht. Wir haben unsere Anwälte beauftragt, ein Verfahren gegen Hertz wegen Vertragsverletzung abzugeben. In der Zwischenzeit werden wir mit anderen Mietwagen Anbietern verhandeln, die ihre Dienstleistungen auf unserer Website anbieten möchten“, so Michael O’Leary, CEO Ryanair.
O’Leary geht davon aus, dass man das Verfahren gewinnen wird und dies somit keinen großen Einfluss auf die aktuelle Ertragslage haben werde. (red)
ryanair, hertz, mietwagen, vertragsbruch
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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15 Dezember 2025
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