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DRV: Kompromiss bei Pauschalreiserichtlinie

Parlament und Rat der Europäischen Union haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der den rechtlichen Rahmen für die europäische Reisebranche bilden wird.

Der Deutsche Reise Verband (DRV) sieht zwar erhebliche Schwachstellen, ist aber erleichtert, dass es auch unter der neuen Gesetzeslage eine Zukunft für Reisebüros und Reiseveranstalter geben wird. Dies schien lange Zeit nicht sicher.

Die Zukunft bringt mehr Aufwand

Die EU beschert der Reisebranche erhebliche zusätzliche bürokratische und finanzielle Aufwendungen. So müssen Reiseveranstalter in Zukunft zum Beispiel die Kosten, die ihnen durch unvorhergesehene Ereignisse während einer Reise (z.B. Mehrübernachtungen, Ersatzflüge) entstehen, weitgehend übernehmen. Reisebüros werden insbesondere durch die neu entstehende Pflicht zur Absicherung der eigenen Insolvenz bei der Buchung einzelner Reiseleistungen für denselben Reiseverlauf negativ betroffen.

Der DRV hat im Gesetzgebungsverfahren auch für eine umfangreiche Einbeziehung des Online-Segments gekämpft.

„Wir haben uns in diesem Zusammenhang leider nicht gegen die erheblichen Widerstände durchsetzen können. Die sogenannten ‚Click-Throughs‘ werden nun zwar von der Richtlinie erfasst. Die Definition wurde von Parlament und Rat aber derart eng gefasst, dass wir von einer eher geringen Wirkung ausgehen. Daher werten wir es als wichtigen Teilerfolg, dass genau für diesen Bereich eine Revisionsklausel erwirkt werden konnte, so dass die Entwicklung im Online-Segment nach einiger Zeit evaluiert und im Fall von massiver Umgehung nachjustiert werden kann“, sagt Norbert Fiebig, DRV-Präsident.

Einige Punkte, wie die Relativierung diverser Informationspflichten und die Behandlung von Rücktrittsrechten mit Augenmaß, konnten in den Verhandlungen verbessert werden und eine vollständige Ausklammerung des Business Travel-Bereichs von der Richtlinie konnte ebenfalls erreicht werden.

Nationale Umsetzung folgt

Mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wertet der DRV die Bestätigung der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, MdEP Birgit Collin-Langen, als wichtiges Signal, dass Reisebüros unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft verschiedene Leistungen im Verbund anbieten können, ohne dabei automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten. Diese Auffassung hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gegenüber dem DRV bestätigt. Der DRV wird die nationale Umsetzung der Richtlinie begleiten, um sicherzustellen, dass diese Zusage rechtssicher festgehalten wird und entsprechende politische Handlungsspielräume im Sinne der Branche genutzt werden.

Bevor die Richtlinie endgültig auf EU-Ebene verabschiedet werden kann, müssen noch das Europäische Parlament und der Rat formal zustimmen. Dieser Prozess soll vor Beginn der politischen Sommerpause abgeschlossen sein. (red)


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Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.





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