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ÖAMTC: Achtung bei Italien-Fahrten
Rechtzeitig vor Beginn der Osterferien macht der ÖAMTC auf Fahrverbote in italienischen Stadtzentren aufmerksam.
Die Einfahrt in eine sogenannte "Zona traffico limitato" (ZTL) ist nur mit Genehmigung erlaubt. Zonen mit - teilweise auf bestimmten Tageszeiten - beschränktem Verkehr gibt es unter anderem in Bozen, Mailand, Florenz, Verona und Triest.
Wer ohne Genehmigung fährt, zahlt mindestens 80 EUR Strafe. Die Kennzeichen werden durch Überwachungskameras gescannt und jede Durchfahrt zieht eine Strafe nach sich. Das Parken in einer nicht erlaubten Zone kostet zusätzlich. Teilweise liegen jedoch Urlaubsquartiere in einer solchen Zone.
"Man sollte sich rechtzeitig bei der Unterkunft erkundigen, ob sich diese in einer ZTL befindet. Hotels oder Vermieter einer Ferienwohnung können eine temporäre Einfahrtsgenehmigung ausstellen, indem sie Aufenthaltszeit und Kennzeichen rechtzeitig bei der Behörde registrieren lassen", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Urlauber sollten sich die Registrierung schriftlich unter Angabe des Kennzeichens bestätigen lassen.
Im Fall des Falles
Wer an Ort und Stelle einen Strafzettel erhält, sollte ihn genau überprüfen, rät der ÖAMTC. Sind auf dem Strafzettel keine internationalen Überweisungsdaten, also BIC und IBAN, angeführt, sollte man die Strafe bei der örtlichen Polizeistation begleichen oder versuchen, die fehlenden Daten zu erhalten. Andernfalls könne man nur warten, bis eine Zustellung der Strafe nach Österreich erfolgt. Dies muss binnen 360 Tagen nach Übertretungszeitpunkt erfolgen, sonst gilt die Strafe als verjährt und kann mit Einspruch bekämpft werden. (apa/red)
öamtc, italien, verkehrsordnung, fahrverbote
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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