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Einreisebestimmungen nach Südafrika
Aktuell gibt es eine Verzögerung bei den Einreisebestimmungen nach Südafrika für Kinder unter 18 Jahren. Die neuen Bestimmungen sollten mit Oktober starten, werden jedoch erst mit 01. Juni 2015 wirksam.
Benötigt wird in jedem Fall eine Geburtsurkunde. Reist nur ein Elternteil mit dem Kind, müssen zusätzlich zur Geburtsurkunde folgende Dokumente vorgewiesen werden: eine Einwilligung des anderen Elternteils, welcher auf der Geburtsurkunde aufscheint, in Form einer eidesstattlichen Erklärung, die ihn bevollmächtigt mit dem Kind in die Republik ein- und auszureisen.
Alternativ gilt ein gerichtlicher Beschluss, welcher das volle Sorgerecht oder die Vormundschaft für das Kind ausweist. Für den Fall, dass ein Elternteil verstorben ist, benötigt man die Sterbeurkunde.
Reist das Kind unbegleitet, benötigt es ebenfalls die Zustimmung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten in eidesstattlicher Form. Weiters eine Erklärung der Person vor Ort, die das Kind in Empfang nimmt inklusive einer Adresse und Kontaktdaten, wo das Kind wohnt.
Benötigt wird eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass (bei Bedarf Visum oder Daueraufenthaltsgenehmigung) sowohl von der Person, die das Kind in der Republik betreut, als auch von den Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes. (red)
südafrika, einreisebestimmungen
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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