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TAP lockert Bestimmungen für elektronische Geräte
Auf Flügen von TAP Portugal müssen ab sofort nicht mehr wie bisher während des Start- und Landevorgangs alle mitgeführten elektronischen Geräte wie etwa Smartphones ausgeschaltet werden.
Voraussetzung ist, dass sich die Geräte in einen Flugmodus versetzen lassen, in dem sowohl das Kommunikationssystem als auch die drahtlose Datenübertragung (W-LAN und Bluetooth) deaktiviert sind. Diese neue Regelung steht im Einklang mit einer aktuellen Entscheidung der Europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA.
Um die Sicherheit der Passagiere bspw. während überraschend auftretender Turbulenzen nicht zu gefährden, müssen Laptops nach wie vor während Start und Landung ausgeschaltet und sicher verstaut werden. Da sie unter Umständen die Elektronik der Flugzeuge beeinträchtigen können, bleibt die Nutzung von Geräten wie Walkie-Talkies, tragbaren Radios und ferngesteuerten Spielzeugen während des gesamten Aufenthaltes an Bord aus Sicherheitsgründen untersagt. (red)
tap portugal, airline, elektronische geräte, sicherheitsbestimmungen
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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