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Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte
Flugreisende haben bei Verspätungen von mehr als 180 Minuten ein Recht auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einer Entscheidung bestätigt.
Voraussetzung für die Ausgleichszahlung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder des Kabinenpersonals vorliegen. Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer der Verbraucherschutzplattform Fairplane: „Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Passagiere massiv gestärkt. Das Urteil bestätigt, dass Fluggästen ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 180 Minuten eine Ausgleichszahlung zusteht. Die Entscheidung beschleunigt nun die Abarbeitung angestauter Fälle aus den vergangenen Jahren und bietet Rechtssicherheit für die Zukunft.“
Fairplane unterstützt Flugpassagiere dabei, ihre Ausgleichsansprüche gegenüber Fluggesellschaften einzufordern und durchzusetzen. Dies gilt auch für anspruchsberechtigte Flüge, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Diese Ansprüche entstehen durch Flugverspätungen von mehr als drei Stunden, Flugannullierungen oder überbuchte Flüge.
Fairplane bündelt Ausgleichsansprüche und übergibt diese an erfahrene und spezialisierte Anwälte. Für Kunden entsteht keinerlei Kostenrisiko - das Unternehmen übernimmt alle Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten. Fairplane verlangt keine Bearbeitungsgebühren, sondern ein rein erfolgsbasiertes Honorar von maximal 27% der tatsächlich geleisteten Ausgleichszahlung. Die Erfolgsquote der von Fairplane vertretenen Fälle liegt bei rund 75%. Das Unternehmen mit Sitz in Wien wurde 2011 von Andreas Sernetz und Michael Flandorfer gegründet. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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