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EU billigt Weiterleitung von Passagierdaten
Trotz Warnungen von Datenschützern hat das Europaparlament das umstrittene Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA verabschiedet.
Für die Vereinbarung stimmten am Donnerstag 409 Abgeordnete, 226 votierten dagegen. Der US-Botschafter bei der EU, William Kennard, begrüßte das Votum. Datenschützer äußern sich besorgt und warnen vor dem "gläsernen Reisenden".
Das PNR-Abkommen ("Passangers Name Record") verpflichtet Fluggesellschaften, den US-Einwanderungsbehörden personenenbezogene Angaben der Passagiere zu übermitteln. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer aber auch Serviceleistungen an Bord, etwa die Menüauswahl und gegebenenfalls Buchungen für Hotels und Mietwagen und die Anzahl der Koffer.
Der Vertrag soll eine 2007 in Kraft getretene vorläufige Regelung ersetzen, die den USA schon heute den Zugriff auf 19 personenbezogene Daten von Passagieren gewährt. Angaben, die der Terrorfahndung dienen können, dürfen bis zu 15 Jahren gespeichert werden. Für Daten, die "schwere grenzüberschreitende Verbrechen" betreffen, gilt eine Speicherfrist von zehn Jahren. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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