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Hahn Air und AGA starten Zusammenarbeit
Hahn Air kooperiert jetzt exklusiv mit der Allianz Global Assistance (AGA): Ab sofort haben Passagiere bei Konkurs einer Partner-Fluggesellschaft von Hahn Air ein Rückerstattungsrecht für entstandene Kosten – und das ohne eigenen Elvia-Reiseschutz der AGA.
„Der gemeinsam von Hahn Air und der Allianz Global Assistance entwickelte Flugausfall-Schutz sichert Reisende nun vor den Folgen einer Insolvenz von Fluggesellschaften ab und bringt uns noch einen Schritt näher an den Kunden heran“, erklärt Bernd Willbrand, Leiter Vertrieb Touristik bei der Allianz Global Assistance. Hahn Air erstattet nicht beförderten Passagieren wie bisher den Ticketpreis (inklusive Steuern und Gebühren) und im Rahmen der neuen Zusammenarbeit mit der AGA zusätzlich auch die Differenz zwischen neuem und altem Ticket – bis zu einem Betrag von 125 EUR. Darüber hinaus sind Übernachtung und Verpflegung bis zu 75 EUR, sowie Taxi- und Telefonausgaben bis zu 50 EUR gedeckt. Auch Reisebüros erhalten für ihren zusätzlichen Aufwand von Hahn Air eine finanzielle Entschädigung. Voraussetzung ist ein bei der AGA eingereichter und genehmigter Rückerstattungsantrag.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Allianz Global Assistance einen starken und zuverlässigen Partner gefunden haben, mit dem wir neue Mechanismen zum Schutz der Passagiere einführen können,“ kommentiert Katharina Becker, Director Legal Department von Hahn Air. Jeder Flugreisende mit einem HR-169 e-Ticket, das für eine der 250 Hahn Air Partner Fluggesellschaften ausgestellt wurde, kann die Rückerstattung in Anspruch nehmen. Reisende müssen dazu den Folgen einer Airline-Insolvenz ausgeliefert sein, die weniger als 24 Stunden vor Abflug oder während einer bereits angetretenen Reise eingetreten ist. (red)
hahn air, allianz global assistance
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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