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Busreisende mit mehr Rechten auf Europas Straßen
Wer mit dem Bus durch Europa fährt, hat bei Problemen oder Verspätungen in Zukunft Anspruch auf Entschädigung.
Kommt es zu Verspätungen, Ausfällen oder Gepäckverlust, können Reisende in der EU voraussichtlich ab Ende 2013 Geld zurückverlangen. Dies entschied das EU-Parlament in Straßburg. Damit haben nicht mehr nur Flugpassagiere und Bahnkunden Anspruch auf Erstattung. Die neuen Bestimmungen gelten allerdings nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer. Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Bei Verspätungen ohne Anschlussmöglichkeiten sollen Reisende eine oder höchstens zwei Hotelübernachtungen von bis zu 80 EUR bezahlt bekommen. Für verloren gegangenes Gepäck gibt es eine Entschädigung, höchstens jedoch 1200 EUR. Die Regeln betreffen Linienbusverbindungen quer durch Europa, sie gelten nicht für Charterfahrten, zum Beispiel nicht für Ausflugsfahrten.
Die Abgeordneten stimmten nach fast dreijährigen Verhandlungen mit großer Mehrheit für den Gesetzesvorschlag. Die Grünen votierten dagegen, die Liberalen enthielten sich der Stimme. Sie hätten sich Entschädigungen für kürzere Distanzen gewünscht. Busunternehmern drohen jedoch vorerst keine schlaflosen Nächte: Die Mitgliedsländer können einheimischen Unternehmern, die nur im Inland unterwegs sind, eine Schonfrist bei der Umsetzung dieser Regelungen von bis zu acht Jahren einräumen. Die Straßburger Entscheidung ist die letzte Etappe der EU-Gesetzgebung zu Fahrgastrechten. Für EU-Verkehrskommissar Sim Kallas hat die EU mit diesem Gesetz "erstmals weltweit ein integriertes Fahrgastrecht für alle Transportarten geschaffen". (ag/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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31 Oktober 2025
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