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EU stärkt Rechte für Schiffsreisende
Ähnlich wie für Flug- und Zugreisende sollen in der EU ab 2012 auch Schiffspassagiere bei Verspätungen oder Unfällen besser entschädigt werden.
Darauf zielt eine Neuregelung ab, die gestern, Dienstag, vom Europaparlament verabschiedet wurde. Da es bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedsländern gibt, dürfte der Ministerrat die Neuregelung in Kürze absegnen.
Schiffsreisenden muss künftig die Erstattung des Fahrpreises oder eine alternative Transportmöglichkeit angeboten werden, wenn ihr Schiff mehr als 90 Min. Verspätung hat. Wenn die Betroffenen aufgrund der Verspätung übernachten müssen, steht ihnen dafür ein Betrag von je 80 EUR für maximal drei Nächte zu. Die Unternehmen müssen zudem Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, etwa Rollstuhlfahrern, kostenlose Unterstützung anbieten.
Die Neuregelung gilt für Schiffe, die auf der See oder auf Flüssen mehr als zwölf Fahrgäste befördern. Ausgenommen sind einige Ausflugs- und Besichtigungsfahrten sowie Fähren, die Fahrten unter 500m zurücklegen.
Entschädigung für Busreisende
Für Busreisende forderte das Parlament ebenfalls Entschädigungen - und zwar bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden. Außerdem will die EU-Volksvertretung durchsetzen, dass Busunternehmer für verlorene oder beschädigte Gepäckstücke bis zu 1.800 EUR zahlen müssen. Die Abgeordneten verlangen ferner eine uneingeschränkte Haftung der Unternehmer bei Unfällen. Gegen diese Forderungen gibt es jedoch noch Widerstand im Rat, in dem die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten vertreten sind. Das Europaparlament hat in der Frage ein Mitentscheidungsrecht. Vertreter von Parlament und Rat müssen nun versuchen, einen Kompromiss zu finden. Die Verhandlungen sollen nach der Sommerpause aufgenommen werden. (AG/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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