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Vulkan: Ryanair zahlt
Die Airline zahlt Schadenersatz entsprechend der EU-Verordnung 261/2004.
Die Airline gab heute, Donnerstag, bekannt, dass Schadenersatz, wie die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ihn bei Annullierungen vorsieht, gezahlt werden soll. Diese sieht vor, alle angemessenen und mit Belegen eingereichten Passagier-Auslagen der letzten Woche zu erstatten. Dagegen haben Passagiere kein Recht auf Entschädigungen, die nicht per Belege nachweisbar sind, da die Schließung des europäischen Luftraums der letzten sieben Tage außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften lag.
Ryanair hat heute überdies bestätigt, den Flugbetrieb aus Irland und Großbritannien nach Kontinentaleuropa wieder planmäßig aufgenommen zu haben. Darüber hinaus fliegt die irische Airline in Kontinentaleuropa wieder wie vorgesehen und hat Extraflüge auf den Strecken frei geschaltet, auf denen besonders viele Passagiere nach der einwöchigen Schließung des europäischen Luftraums gestrandet waren. (red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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30 April 2025
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