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Easyjet: Illegale Verträge
Der Billigflieger wurde in Frankreich wegen illegaler Beschäftigungsverhältnisse verurteilt.
Ein Gericht in Créteil bei Paris wies das Unternehmen vergangenen Freitag an, dem französischen Arbeitsamt 1,4 Mio. EUR nachzuzahlen. Zudem wurde die Airline mit einer Geldbuße von 150.000 EUR belegt.
Dem Unternehmen wird zur Last gelegt, 170 Mitarbeiter am Pariser Flughafen Orly unzulässigerweise mit britischen Arbeitsverträgen beschäftigt zu haben. Dadurch sparte Easyjet Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeträge in Frankreich. Das Unternehmen geht eventuell in Berufung.
Easyjet muss auch zwei Pilotengewerkschaften und einem Flugkapitän, die als Nebenkläger aufgetreten waren, insgesamt 100.000 EUR an Schadensersatz überweisen. In Deutschland streitet sich Easyjet mit der Gewerkschaft Verdi um einen Mitbestimmungsvertrag nach deutschen Regelungen für die 300 Easyjet-Beschäftigten in Berlin-Schönefeld. Auch hier beruft sich Easyjet darauf, dass die Mitarbeiter mit britischem Vertrag bei einem britischen Arbeitgeber beschäftigt seien. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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20 März 2026
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