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Strafen für Lockangebote mit Flugtickets
Lockangebote mit Flugtickets können in Deutschland ab sofort bestraft werden. Die mit Zustimmung des Bundesrates geänderte Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht Bußgelder bis zu 25.000 EUR bei undurchsichtiger Preisgestaltung vor.
Der deutsche Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee erklärte: "Lockangebote mit falschen Angaben kommen Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstalter und Reisevermittler ab heute teuer zu stehen." Künftig müssen neben dem Endpreis auch Steuern, Flughafengebühren sowie sonstige Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden. Kunden, die einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststellen, könnten diesen über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes melden, erklärte Tiefensee. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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10 Februar 2026
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