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ÖAMTC fordert Konkursabsicherung für Fluglinien
Anlässlich der SkyEurope-Pleite fordert der ÖAMTC erneut, dass die Konkursabsicherung endlich auch für Fluglinien vorgeschrieben wird.
Seit 1999 schützt die Reisebürosicherungsverordnung Konsumenten, wenn Reiseveranstalter oder Reisebüros in Konkurs gehen. "Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen, mit einer Versicherung oder einer Bankgarantie für den Insolvenzfall vorzusorgen", erklärt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. "Urlaubern, die gebuchte und bezahlte Tickets in der Tasche haben, kann leider niemand garantieren, dass sie wieder zu ihrem Geld kommen", erläutert ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Nur Reisende, die ihre Tickets mit Kreditkarte bezahlt haben, können zumindest hoffen, dass die Bank die Zahlung noch rückgängig machen kann. "Das ist allerdings nicht immer ganz so einfach. Das zeigen unsere Erfahrungen mit Problemen bei Mietwagen-Fällen", sagt die Clubjuristin. Urlaubern, die ihre Reise erst gar nicht antreten konnten, rät der ÖAMTC deshalb, sofort mit dem Kreditkarteninstitut in Verbindung zu treten. Ähnlich schlecht schaut es für Passagiere aus, die an ihrer Urlaubsdestination festsitzen. "Anders als bei Pauschalreisen gibt es nämlich bei Nur-Flug-Buchungen keine Verpflichtung für die Airlines, für den Fall der Insolvenz die Rückbeförderung der Passagiere sicherzustellen", sagt die ÖAMTC-Juristin. "Zwar bietet die AUA bei überlappenden Destinationen Rückflugmöglichkeiten an. Diese müssen die Passagiere aber extra bezahlen." Die entstandenen Mehrkosten könnten dann zwar gegen SkyEurope geltend gemacht werden, im Konkursfall wird aber nur eine Quote ersetzt. (APA/red)
Autor/in:
Janin Nachtweh
Redaktion / Projektmanagement
Die gebürtige Berlinerin war seit 2006 beim Profi Reisen Verlag beschäftigt und unsere Expertin in Sachen Deutschland und USA. Janin Nachtweh hat mit Ende Juli 2015 den Profi Reisen Verlag verlassen.
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27 November 2025
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