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Sky Europe: Forderungen anmelden!

Offene Forderungen an die Fluglinie SkyEurope, die bis 22. Juni 2009 entstanden sind, können noch bis 17. August beim zuständigen Verwalter in der Slowakei angemeldet werden, informiert das Konsumentschutzministerium.

Am 17. Juli 2009 habe das zuständige Insolvenzgericht in Bratislava den Reorganisationsplan der in finanzielle Turbulenzen geratenen slowakischen Billigfluglinie SkyEurope genehmigt. Das Unternehmen stehe derzeit unter Gläubigerschutz und durchläuft seit 22.06.2009 einen Restrukturierungsprozess, der drei bis sechs Monate dauern kann. Damit sei sichergestellt, dass der Flugbetrieb während dieses Verfahrens fortgeführt werden könne, wie es heißt. Das Konsumentenschutzministerium rät Betroffenen, ihre Forderungen rechtzeitig anzumelden. Konsumenten, die noch Forderungen aus der Zeit bis zur Konkurseröffnung (22.06.2009) haben, zum Beispiel weil ihre Flüge gestrichen und das Geld dafür noch nicht zurückerstattet wurde, müssen diese (bis 17.08. einlangend) sowohl beim zuständigen Verwalter als auch beim zuständigen Gericht in Bratislava anmelden. Das Europäische Verbraucherzentrum Wien hat in Zusammenarbeit mit seinem Schwesterzentrum in Bratislava einen entsprechenden Musterbrief samt Ausfüllhilfe erstellt. Diese Unterlagen sowie weitere detaillierte Informationen finden KonsumentInnen auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Wien unter www.europakonsument.at (red)

  skyeurope, konsumentenschutz


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