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AUA: Vorverlegung der HV
Die Austrian Airlines Group hat per 31. Jänner 2009 "einen kumulativen Verlust in Höhe des halben Grundkapitals" erwirtschaftet, wie das Unternehmen mitteilt.
Auf Grund der Bestimmungen des Aktiengesetzes ist der Vorstand verpflichtet, diesen Umstand der Hauptversammlung anzuzeigen und unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Aus diesem Grund wurde die für 15. Mai 2009 geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 14. April 2009 vorverlegt. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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5 Juni 2025
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