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Swiss und Kabinenpersonal einig
Die Swiss und ihr Kabinenpersonal haben sich auf die Bedingungen eines neuen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) geeinigt.
Sofern die vertretenen Mitarbeiter im April zustimmen, tritt der GAV im Mai in Kraft. Eckpunkte des neuen Vertrags sind unter anderem eine strukturelle Salärerhöhung von 4% sowie ein vom Betriebsgewinn abhängiger Lohnbestandteil. Dieser könne bei einem guten Ergebnis 10% eines Vorjahressalärs ausmachen, schreibt die Vereinigung des Kabinenpersonals (Kapers) in der Mitteilung vom vergangenen Samstag. Zudem bezahlt die Swiss im kommenden Sommer ein einmaliges Entgelt von 1.650 CHF für Teilzeitangestellte, da der GAV bei einer Annahme erst Anfang Mai und nicht wie ursprünglich gesehen im Februar in Kraft treten wird. Kapers habe weiter acht zusätzlich Freitage pro Jahr erkämpfen können, schreibt die Vereinigung weiter. Zudem bekommen die Mitarbeitenden auch zweimal monatlich drei Tage am Stück frei. Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für alle Flugbegleiter, die unbefristet oder als Freelancer arbeiten. Er gilt nicht für jene, die befristet angestellt sind. (red/ag)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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