ERV: zweite Chance mit StornoCheck

Mit dem „StornoCheck“ will die Europäische Reiseversicherung nun Urlaubsreisenden eine „zweite Chance“ bei Erkrankung kurz vor Reiseantritt geben.

Erkranke ein Urlauber kurz vor Antritt der gebuchten Reise, dann seit die Unsicherheit groß: Soll der Urlaub storniert oder zugewartet werden? Reisebüros hätten aufgrund der geltenden Versicherungsbedingungen bis dato die sofortige Stornierung empfohlen. Mit dem neuen StornoCheck der Europäischen bekommen Urlauber noch die Möglichkeit einen Reisemediziner kostenfrei telefonisch zu Rate zu ziehen, ob er von der Reise abrät und eine Stornierung empfiehlt. Bestehe Aussicht auf Genesung, könne der Kunde beruhigt den Beginn der Reise abwarten, denn das Risiko der höheren Stornokosten trägt nach erfolgter Beratung komplett die Europäische Reiseversicherung. Nach Ansicht des Versicherungsunternehmen profitieren dabei auch die Reisebüromitarbeiter, da sie die volle Provision sämtlicher Reiseleistungen bekommen anstatt der Storno-Provision. Das Mehr an Service trage zudem zur Kundenbindung bei und der StornoCheck spare letztendlich Zeit und Geld, da unnötige und voreilige Stornierungen entfallen. Agents belassen die Reise im System und bieten an, den unabhängigen Reisemediziner einzuschalten. Eine Email an stornocheck@europaeische.at mit Angabe der Kundendaten: Name, Kontakt- und Reisedaten des Versicherten, momentan anfallende Stornogebühren, Attest und Polizzennummer genügt, um den Experten einzuschalten. Spätestens 48 Stunden nach der Prüfung der Situation durch den Reisemediziner werden die Reisebüromitarbeiter über die Empfehlung informiert. Je nachdem, wie diese ausfällt, wird die Reise storniert oder eben nicht. Die medizinische Beratung gilt für alle Reisen, bei denen eine Versicherung der Europäischen Reiseversicherung mit Stornoschutz abgeschlossen wurde und ist ein Service für Kunden mit einer akuten Krankheit. Bei Vorerkrankungen gilt weiterhin: Das Stornorisiko wird nur abgesichert, wenn die Voraussetzungen für eine Deckung gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen erfüllt sind.

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Redakteur / Managing Editor

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