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Delta beantragt Chapter 11

Die US-Fluggesellschaft Delta Air Lines hat Mittwoch bekannt gegeben, dass sie mit ihren Tochtergesellschaften eine Reorganisation unter Chapter 11 des US-Rechts eingereicht hat.

Die Fluggesellschaft wird während des gesamten Reorganisationsprozesses ihren regulären Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und hält den kompletten Flugplan ein, löst Tickets ein, nimmt Reservierungen wie gewohnt entgegen und bearbeitet wie bisher Rückerstattungen und Umtausch. Das vielfach ausgezeichnete SkyMiles Programm von Delta ist nicht betroffen. Die Kunden können weiterhin Meilen sammeln und einlösen, die von der SkyTeam-Allianz und Deltas Netzwerk an globalen Kooperationen mit Fluglinien angeboten werden.

Das Management von Delta wird die Geschäfte der Airline weiterführen und während des gesamten Reorganisationsprozesses einen regulären Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Die Airline erwartet vom Gericht die Autorisierung, die meisten ihrer internationalen Partner für Güter und Dienstleistungen zu bezahlen, die vor und nach Chapter 11 in Anspruch genommen werden.

In Deutschland und in der Schweiz fliegt Delta Air Lines täglich nonstop von Frankfurt, München, Stuttgart, Berlin und Zürich in die Vereinigten Staaten. Von dort erhalten Reisende Anschlüsse zu über 170 Destinationen in den USA, der Karibik sowie in Mittel- und Südamerika. Ab 4. April 2006 nimmt Delta Air Lines einen neuen täglichen Nonstop-Service von Düsseldorf nach Atlanta auf.(red)

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Verena Kosnar

Autor/in:

Chefredakteurin reisetipps

Verena Kosnar, seit über 12 Jahren beim Profi Reisen Verlag, ist als Chefredakteurin des Urlaubsmagazins reisetipps und Kreuzfahrtexpertin immer auf der Suche nach spannenden Reportagen





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