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EU-Abkommen mit Kanada zum Austausch von Fluggastdaten
Die EU hat ein Abkommen mit Kanada über den Austausch von Flugpassagierdaten unterzeichnet. Damit werden Fluglinien verpflichtet, bei Flügen von der EU nach Kanada den dortigen Behörden spezifische Passagierdaten zur Verfügung zu stellen.
Für das endgültige Inkrafttreten muss Kanada noch einige interne Regelungen ändern. Das Abkommen schaffe einen guten Ausgleich zwischen den Sicherheitserfordernissen und den Datenschutzbestimmungen der EU und Kanadas und liefere gleichzeitig einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Terror, heißt es von Seiten der EU-Kommission.
In dem Abkommen sei der Datenschutz im Vergleich zu einem ähnlichen Vertrag mit den USA erweitert worden, hält die Kommission fest. Außerdem seien weniger Daten involviert. Gegen die im Vorjahr vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten - inklusive Kreditkartennummer - an die USA hatte es heftige Proteste von Seiten des Europäischen Parlaments (EP) gegeben, das hier allerdings kein Mitspracherecht hat. Das EP hat mittlerweile den Europäischen Gerichtshof angerufen. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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20 März 2026
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