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Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Der Fachverband der Reisebüros informiert in einer Aussendung zur Besteuerung von Reiseleistungen (Margensteuer).
Eine Begutachtung ist nun zu Ende und dem Fachverband liegt die Regierungsvorlage vor. Im Vergleich zum Stand vor neun Monaten konnte Folgendes erreicht werden:
- Geplant ist die Beibehaltung der Pauschalierung (der Gesetzestext zur Pauschalierungsmöglichkeit bleibt unverändert und Österreich wird einen Antrag an die EU stellen).
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im B2B-Endkundenbereich, in dem die Umsatzsteuer-Neutralität bleibt (Endkunde = Unternehmer), während die Margensteuer bei einem privaten Endkunden fällig ist (auch bei vorhergehenden Kettenverträgen).
- Der Stichtag soll der 1. Jänner 2017 sein (statt: 1. Jänner 2016).
Trotzdem muss gesagt werden, dass im Begutachtungsverfahren leider weitere Forderungen nicht akzeptiert wurden (zum Beispiel generell überhaupt keine Änderung, solange keine gesamteuropäische Lösung vorliegt bzw. verminderte Steuer vergleichbar mit den Prozentsätzen der Hotellerie etc.). Hingegen konnte das Inkrafttreten um ein weiteres Jahr verschoben werden.
Es sei eine Tatsache, dass - wenn es keine Gesetzesänderung gibt - die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und gegen Deutschland konsequent fortführen werde, so die Ausführungen des Obmanns, Felix König. Genau dies wolle die Bundesregierung unter allen Umständen vermeiden. (red)
fachverband der reisebüros, margensteuer, umsatzsteuergesetz, reiseleistungen
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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19 April 2024
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