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AUA-Betriebsrat abgeblitzt
Das Landesgericht Korneuburg hat den Bordbetriebsrat der AUA vorerst abgewiesen: Die Belegschaftsvertreter wollten auf dem Gerichtsweg sicherstellen, auch nach dem Betriebsübergang für die AUA-Piloten und Flugbegleiter zuständig zu sein.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde abgewiesen, teilte der Anwalt des Betriebsrats, Roland Gerlach, am Wochenende der APA mit. Es sei allerdings eine "Formalentscheidung" des Richters gewesen, betonte Gerlach. Denn zurzeit Iiege keine konkrete Gefährdung der Interessen des AUA-Betriebsrates vor.
Die AUA-Tochter Tyrolean habe in ihrer Äußerung zum Antrag selbst darauf hingewiesen, dass der Betriebsrat sich die erforderliche Zeit für die Konstituierung des neuen, einheitlichen Betriebsrates nach dem Betriebsübergang nicht genehmigen lassen müsse, erklärte Gerlach. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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