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Air Berlin und Condor klagen wegen Aschewolke

Das wegen einer weiteren Aschewolke aus Island Ende Mai verhängte Flugverbot beschäftigt nun die Justiz: Air Berlin und Condor klagen gegen die deutsche Flugsicherung DFS.

Mit der Klage solle geprüft werden, ob die Flugbeschränkungen rechtmäßig gewesen seien, sagten Sprecher beider Airlines am Mittwoch. Die Klageschrift ist Air Berlin zufolge am Freitag beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht worden.

Um Schadenersatzforderung gehe es zunächst nicht. Der DFS lag nach Aussagen eines Sprechers keine Klage vor. Er betonte, dass die Flugsicherung das Verbot nicht selbstständig ausgesprochen habe, sondern auf Anweisungen des deutschen Verkehrministeriums, dem die DFS unterstellt sei. Mit den Klagen wollen Air Berlin und Condor ein Grundsatzurteil zu der Luftraumsperrung erzwingen. In der Branche ist bis heute umstritten, ob das Verbot überhaupt nötig war. Das Verkehrsministerium hatte sich bei der Entscheidung auf Berechnungen eines Londoner Instituts gestützt, denen zufolge über Norddeutschland zu viele Ascheteilchen in der Luft waren. In hohen Konzentrationen können die Partikel Triebwerke beschädigen. Auf später gestarteten Messflügen wurden allerdings kaum gefährliche Teilchen gefunden. Nach Ansicht vieler Fluggesellschaften ist das bisherige Prozedere deshalb falsch.

Wegen der Aschewolke des isländischen Vulkans Grimsvötn hatte die DFS vor einem Monat kurzzeitig den Luftraum über Norddeutschland gesperrt. Die Auswirkungen des Ausbruchs waren aber wesentlich geringer als im vergangenen Jahr, als der Eyjafjallajökull für tagelange Behinderungen und einen Milliardenschaden bei Fluggesellschaften gesorgt hatte. (apa/red)


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